Gesetze / Landesrecht Bayern / Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
TV_ForstAendTV_1_DBBEingangsformel
Stand: 16.07.2010
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
der dbb tarifunion,
vertreten durch den Vorstand,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: