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TVA-L Pflege

§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Laufzeit

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TVA-L%20Pflege/21#abs-1 (1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 16 Absatz 1 bis 4 am 1. Januar 2008 in Kraft.

Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/TVA-L%20Pflege/21#abs-1a (1a) § 18a tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2025 außer Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TVA-L%20Pflege/21#abs-2 (2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TVA-L%20Pflege/21#abs-3 (3) Abweichend von Absatz 2 kann § 16 von jeder Tarifvertragspartei auf landesbezirklicher Ebene mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TVA-L%20Pflege/21#abs-4 (4) Abweichend von Absatz 2 können ferner schriftlich gekündigt werden:

a) § 8 Absatz 1 mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Oktober 2025; eine Kündigung nach Absatz 2 erfasst nicht den § 8 Absatz 1.

b) § 19 mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/TVA-L%20Pflege/21#abs-5 (5) Dieser Tarifvertrag ersetzt mit Wirkung vom 1. November 2006 die in der Anlage aufgeführten Tarifverträge.

§ 20