Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen
TVA-L Pflege§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TVA-L%20Pflege/1#abs-1 (1) Dieser Tarifvertrag gilt für Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz sowie für Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege sowie nach dem Notfallsanitätergesetz (Auszubildende). Voraussetzung ist, dass sie in Einrichtungen ausgebildet werden, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen.
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/TVA-L%20Pflege/1#abs-1a (1a) Dieser Tarifvertrag gilt auch für Auszubildende nach dem Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz sowie für Schülerinnen/Schüler in der Operationstechnischen Assistenz und in der Anästhesietechnischen Assistenz jeweils nach der DKG-Empfehlung vom 17. September 2013 (Auszubildende). Voraussetzung ist, dass die praktische Ausbildung an einer Universitätsklinik erfolgt, die unter den Geltungsbereich des TV-L fällt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TVA-L%20Pflege/1#abs-2 (2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Schülerinnen/Schüler in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe sowie für Studierende in einem ausbildungsintegrierten dualen Studium, die vom Geltungsbereich des Tarifvertrages für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L) erfasst sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TVA-L%20Pflege/1#abs-3 (3) Soweit in diesem Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TVA-L%20Pflege/1#abs-4 (4) Für die Auszubildenden des Landes Berlin gelten – mit Ausnahme des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) vom 1. März 2002 in der jeweils geltenden Fassung – einheitlich die Regelungen dieses Tarifvertrages für das Tarifgebiet West.