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TV-L§ 15 Tabellenentgelt
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TV-L/15#abs-1 (1) Die/Der Beschäftigte erhält monatlich ein Tabellenentgelt.
Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe.
Protokollerklärung zu § 15 Absatz 1:
(aufgehoben)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TV-L/15#abs-2 (2) Die Höhe der Tabellenentgelte ist in den Anlagen B und C festgelegt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TV-L/15#abs-3 (3) Im Rahmen von landesbezirklichen Regelungen können für an- und ungelernte Tätigkeiten in von Outsourcing und/oder Privatisierung bedrohten Bereichen in den Entgeltgruppen 1 bis 4 Abweichungen von der Entgelttabelle bis zu einer dort vereinbarten Untergrenze vorgenommen werden. Die Untergrenze muss im Rahmen der Spannbreite des Entgelts der Entgeltgruppe 1 liegen. Die Umsetzung erfolgt durch Anwendungsvereinbarung.
Niederschriftserklärung zu § 15:
Als Tabellenentgelt gilt auch das Entgelt aus der individuellen Zwischenstufe und der individuellen Endstufe.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 15 TV-L →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 27.08.2008 – 6 P 11.07Zitiert von 31
- BVerwG, 27.08.2008 – 6 P 4.08Zitiert von 1
- BVerwG, 27.08.2008 – 6 P 5.08Zitiert von 1
- BVerwG, 27.08.2008 – 6 P 3.08Zitiert von 16
- LAG Düsseldorf, 12.05.2020 – 14 Sa 521/19
- VG Köln, 10.02.2010 – 34 K 4803/09.PVLZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 16.05.2013 – 4 AZR 484/11Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren PlanstelleZitiert von 7
- BVerwG, 08.11.2011 – 6 P 24/10Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines bereits bewerteten Arbeitsplatzes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 08.11.2011 – 6 P 23.10Zitiert von 44
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 TV-L zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.