Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte

TV-Entgeltumwandlung-Ärzte

§ 7 Inkrafttreten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TV-Entgeltumwandlung-%C3%84rzte/7#abs-1 (1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2009 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TV-Entgeltumwandlung-%C3%84rzte/7#abs-2 (2) Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres, frühestens zum 30. Juni 2011, schriftlich gekündigt werden.

§ 6