Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag vom 13. April 2007 über eine ergänzende Leistung an Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

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§ 4 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung wird die Nachwirkung dieses Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes wird ausgeschlossen.

§ 3