Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
TV-Ärzte§ 31 (nicht besetzt)
Stand: 01.04.2026
Für § 31 TV-Ärzte liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 31 TV-Ärzte →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- ArbG Essen, 21.11.2022 – 6 Ca 1494/22
- LAG Hamm, 02.10.2008 – 17 Sa 816/08Zitiert von 3
- LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 – 1 Sa 12/21Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.