Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
TV-Ärzte§ 20 Jahressonderzahlungen
Stand: 01.04.2026
Eine Jahressonderzahlung wird bis zum 31. Dezember 2009 nicht gewährt.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 20 TV-Ärzte →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.