Gesetze / Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
TKrMeldpflV 1983§ 5 (Inkrafttreten)
Für § 5 TKrMeldpflV 1983 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.