Gesetze / THW-Auslandsunfallfürsorgeverordnung
THW-AuslUFV§ 3 Ausschluß der Unfallfürsorge
Stand: 10.06.2019
Die Unfallfürsorge ist ausgeschlossen, wenn sich der hauptamtliche Angehörige oder Helfer grob fahrlässig der Gefährdung ausgesetzt hat, es sei denn, daß der Ausschluß für ihn eine unbillige Härte wäre.