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TFoStS

§ 1 Stiftung und das Gesetz über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TFoStS/1#abs-1 (1) Die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TFoStS/1#abs-2 (2) Die Bestimmungen des Gesetzes über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung (TFoStG) sind für die Stiftung unmittelbar anzuwenden und im Zweifel vorrangig gegenüber den nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen. Das Gesetz über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung ist zugleich Bestandteil dieser Satzung.

§ 2