§ 9 Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile
Stand: 10.06.2019
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Die für die Separation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem peripheren Blut und von anderen Blutbestandteilen erforderliche Vorbehandlung der spendenden Personen ist nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchzuführen. § 8 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.