Gesetze / Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
TAppV§ 61 Ausbildungsstätten, Dauer
Stand: 10.06.2019
Die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen dauert 75 Stunden innerhalb von mindestens zwei Wochen, die aufeinander folgen sollen. Sie erfolgt in Dienststellen der Veterinärverwaltung.