Gesetze / Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

TAppV

§ 42 Geflügelkrankheiten

Stand: 10.06.2019

Bund

In dem Prüfungsfach Geflügelkrankheiten haben die Studierenden ihre Kenntnisse über Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik, Prophylaxe und Therapie der Krankheiten des Wirtschaftsgeflügels, der Wild-, Zier- und Zoovögel unter besonderer Berücksichtigung der Haltung und der Fütterung im Hinblick auf die Entstehung und Behandlung von Krankheiten nachzuweisen.

§ 41 § 43