Gesetze / Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
TAppV§ 35 Klinische Propädeutik
Stand: 10.06.2019
In dem Prüfungsfach Klinische Propädeutik haben die Studierenden ein Tier zu untersuchen und nachzuweisen, dass sie sich mit den Grundlagen der klinischen Untersuchungsmethoden vertraut gemacht haben.