Gesetze / Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
TAppV§ 30 Besondere Vorschriften für die Abschlussprüfungen
Stand: 10.06.2019
Die Prüfungen in den Fächern Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Lebensmittelhygiene, Fleischhygiene, Milchhygiene, Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie, Reproduktionsmedizin sowie Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht dürfen nicht vor dem Ende des achten Semesters abgeschlossen werden.