Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten
SächsSchAVO§ 6 Voraussetzungen des Ausgleichs
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchAVO/6#abs-1 (1) (außer Kraft)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchAVO/6#abs-2 (2) Die Parteien können zur Regelung des Ausgleichs Vereinbarungen treffen, die eine Leistung auch in pauschalierter Form ermöglichen (Pauschalausgleich).