(1) (außer Kraft)
(2) Die Parteien können zur Regelung des Ausgleichs Vereinbarungen treffen, die eine Leistung auch in pauschalierter Form ermöglichen (Pauschalausgleich).
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(1) (außer Kraft)
(2) Die Parteien können zur Regelung des Ausgleichs Vereinbarungen treffen, die eine Leistung auch in pauschalierter Form ermöglichen (Pauschalausgleich).