Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung

SächsPflUVO

§ 1 Zweckbestimmung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflUVO/1#abs-1 (1) Ziel dieser Verordnung ist der Auf- und Ausbau von regional verfügbaren Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige, die Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar nahestehender Pflegepersonen sowie die Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags durch bedarfsorientierte und qualitätsgesicherte Angebote. Die regionalen Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen die Dienste der professionellen Pflegeeinrichtungen ergänzen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflUVO/1#abs-2 (2) Der Wettbewerb und die Transparenz der Leistungen sowie die Wahlfreiheit zwischen den Leistungsangeboten soll gefördert und die Qualität der Angebote soll gesichert werden.

§ 2