Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Pflegeberufegesetz-Umsetzungsverordnung
SächsPflBGUmVO§ 5 Pflichteinsatz im speziellen Bereich der psychiatrischen Versorgung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflBGUmVO/5#abs-1 (1) Fachlich geeignet für den Pflichteinsatz im speziellen Bereich der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung sind
1. die in § 3 genannten Einrichtungen, wenn sie auf die psychiatrische oder psychosomatische Versorgung ausgerichtet sind oder über entsprechend ausgerichtete Bereiche verfügen, und
2. Einrichtungen der Vorsorge oder Rehabilitation mit der Ausrichtung auf Psychotherapie, Psychiatrie oder Psychosomatik.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflBGUmVO/5#abs-2 (2) Für den Einsatz sind auch andere Einrichtungen zur psychiatrischen oder psychosomatischen Versorgung fachlich geeignet, insbesondere
1. Einrichtungen nach § 3 Nummer 3 Buchstabe a, die überwiegend in ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 1 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes vom 12. Juli 2012 (SächsGVBl. S. 397), das zuletzt durch das Gesetz vom 6. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 466) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, tätig sind und dort Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz betreuen,
2. Einrichtungen oder Dienste, die Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen, auch in gemeinschaftlichen Wohnformen, betreuen, und
3. Einrichtungen oder Dienste, die abhängigkeitskranke Menschen, auch in gemeinschaftlichen Wohnformen, betreuen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflBGUmVO/5#abs-3 (3) Für die in Absatz 1 Nummer 2 sowie Absatz 2 Nummer 2 und 3 genannten Einrichtungen gilt Folgendes:
1. § 2 Nummer 1 Buchstabe b gilt mit der Maßgabe, dass auch andere zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeignete Fachkräfte einbezogen werden können.
2. Die Praxisanleitung kann durch andere entsprechend qualifizierte Fachkräfte sichergestellt werden. Nichtakademisches Fachpersonal soll eine Berechtigung zur Ausbildung haben.