Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Justizvollzugsvergütungsverordnung
SächsJVollzVergVO§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJVollzVergVO/1#abs-1 (1) Soweit sich aus den einzelnen Vorschriften nichts anderes ergibt, sind sie sowohl auf Gefangene als auch in der Sicherungsverwahrung Untergebrachte (Untergebrachte) anwendbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJVollzVergVO/1#abs-2 (2) Die Verordnung regelt die Stufen der Vergütung in Form von Arbeitsentgelt, finanzieller Anerkennung und Ausbildungsbeihilfe sowie die Gewährung von Erschwernis- und Leistungszulagen.