Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches E-Government-Gesetz
SächsEGovG§ 15 Datenübermittlung
Stand: 26.08.2026
Die verwaltungsebenenübergreifende elektronische Datenübermittlung im Sinne von § 11 zwischen den staatlichen Behörden und den Trägern der Selbstverwaltung wird über das Sächsische Verwaltungsnetz geführt.