Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Börsenrechtsdurchführungsverordnung
SächsBörsDVO§ 5 Zusammensetzung nach Gruppen
Stand: 26.08.2026
Im Börsenrat sind die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen vertreten, untergliedert in die Gruppen:
1. Erzeuger, Lieferanten, Verarbeiter und Versorger,
2. Mitglieder des zentralen Clearinghauses European Commodity Clearing AG der EEX-Gruppe, die berechtigt sind, über die European Commodity Clearing AG sowohl ihre eigenen Transaktionen als auch die Transaktionen ihrer Kunden und Transaktionen von Handelsteilnehmern ohne Clearing-Lizenz abzuwickeln,
3. Handelsunternehmen, Finanzdienstleistungs- und Kreditinstitute, soweit diese nicht von Nummer 2 erfasst sind, und
4. kommerzielle Verbraucher, ihre Dienstleister, die nicht von Nummer 3 erfasst sind und sonstige nichtfinanzielle, Anlage-basierte Handelsunternehmen.