Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Bauprodukte-Marktüberwachungsdurchführungsgesetz

SächsBauPMÜDG

§ 1 Aufbau der Marktüberwachungsbehörden

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Marktüberwachungsbehörden für Bauprodukte sind

1. die Landesdirektion Sachsen als obere Marktüberwachungsbehörde,

2. das Staatsministerium für Regionalentwicklung als oberste Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte im Geltungsbereich der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 142), in der jeweils geltenden Fassung,

3. das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte des Verkehrswegebaus,

4. das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.

§ 2