Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Beamtengesetz
SächsBG§ 145 Anwendungsbereich
Stand: 26.08.2026
Kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte sind:
1. die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
2. die Landrätinnen und Landräte,
3. die Beigeordneten,
4. die Verbandsvorsitzenden von Verwaltungsverbänden,
5. die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie
6. die Amtsverweserinnen und Amtsverweser.