Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes
SächsAGBMG§ 5 Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
Stand: 26.08.2026
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ist für die Übermittlung der Adressen und Zertifikatsinhalte der Meldebehörden an das Bundesverwaltungsamt und für deren Pflege zuständig.