Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker und zur Systemelektronikerin SystElektronAusbV 2008 § 2 Dauer der Berufsausbildung Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.