Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die bayerischen Studentenwerke

StudWV

§ 1 Sitz der Studentenwerke

Stand: 25.08.2026

Bayern

Zur Betreuung der Studierenden staatlicher Hochschulen bestehen

1. im Regierungsbezirk Schwaben das Studentenwerk Augsburg mit Sitz in Augsburg,

2. im Regierungsbezirk Mittelfranken das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg mit Sitz in Erlangen,

3. im Regierungsbezirk Oberbayern das Studentenwerk München mit Sitz in München,

4. im Regierungsbezirk Oberfranken das Studentenwerk Oberfranken mit Sitz in Bayreuth,

5. in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz mit Sitz in Regensburg und

6. im Regierungsbezirk Unterfranken das Studentenwerk Würzburg mit Sitz in Würzburg.

§ 2