Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Kommission für den Studenten- und Dozentenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika

StudAustKomRV

§ 1

Stand: 10.06.2019

Bund

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Kommission für den Studenten- und Dozentenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten gilt das Abkommen vom 20. November 1962 über die Durchführung von Austauschvorhaben zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2