Gesetze / Stromnetzzugangsverordnung
StromNZV§ 21 (weggefallen)
Für § 21 StromNZV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.