Gesetze / Strahlenschutzgesetz
StrlSchG§ 73 Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung
Stand: 10.06.2019
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass der Strahlenschutzverantwortliche eine Strahlenschutzanweisung zu erlassen hat und welchen Inhalt die Strahlenschutzanweisung haben muss.