Gesetze / Strahlenschutzgesetz

StrlSchG

§ 73 Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass der Strahlenschutzverantwortliche eine Strahlenschutzanweisung zu erlassen hat und welchen Inhalt die Strahlenschutzanweisung haben muss.

§ 72 § 74