Gesetze / Straßenbaufinanzierungsgesetz
StrFinG(XXXX) Art 4 bis 8
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) Art 4 bis 8 StrFinG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.