Gesetze / Stammzellgesetz

StZG

§ 11 Register

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Angaben über die embryonalen Stammzellen und die Grunddaten der genehmigten Forschungsvorhaben werden durch die zuständige Behörde in einem öffentlich zugänglichen Register geführt.

§ 10 § 12