Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke im Zuge der BAB A 7 (von Str.-km 585,585 bis Str.-km 588,659)
StVStVGrenzwBrH_BayArt 3 Schlussbestimmungen
Stand: 25.08.2026
Dieser Staatsvertrag tritt auf Seiten des Freistaates Bayern mit Ratifikation in Kraft, auf Seiten des Landes Hessen mit Inkrafttreten des Begleitgesetzes.