Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Ärzte im ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Ärzteversorgung
StVStVBay_RhPfAeZArt 1
Stand: 25.08.2026
Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung sind alle nicht berufsunfähigen, zur Berufsausübung berechtigten Ärzte, wenn sie im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz beruflich tätig sind.