Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Apothekerversorgung
StVRP_Bay_190_1970_0139Art 9
Stand: 25.08.2026
Die Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung und ihre Änderungen gelten auch im Land Rheinland-Pfalz. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Einvernehmens des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz und werden unter Hinweis auf das erteilte Einvernehmen im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekanntgegeben.