Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Apothekerversorgung
StVRP_Bay_190_1970_0139Art 5 (aufgehoben)
Stand: 25.08.2026
Für Art 5 StVRP_Bay_190_1970_0139 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.