Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Vom 10./21. April 2008
StVPsychthStVBay_SaarEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,
und
das Saarland,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales
schließen nachstehenden Staatsvertrag: