Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Vom 10./21. April 2008

StVPsychthStVBay_Saar

Eingangsformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Freistaat Bayern,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,

und

das Saarland,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

→Art. 1