Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Thüringen über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte Vom 9. Juli/28. September 1993
StVPolVwAbkBayTh§ 2
Stand: 25.08.2026
Die gegenseitige Unterstützung wird in erster Linie durch den Einsatz von Einheiten der Bereitschaftspolizei gewährt.