Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte Vom 7./23. Mai 1979

StVPolVwAbkBaWue

§ 3

Stand: 25.08.2026

Bayern

Für den Einsatz der Polizeikräfte gelten jeweils die in dem anfordernden Land bestehenden Vorschriften des Polizeirechts (vgl. § 66 des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg, Art. 11 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei).

[Amtl. Anm.:] BayRS 2012-2-1-I

§ 2 § 4