Gesetze / 12. Ausnahmeverordnung zur StVO
StVOAusnV 12§ 2
Stand: 10.06.2019
Aus den Fahrzeugpapieren von im Ausland zugelassenen Wohnmobilen im Sinne des § 1 muss eindeutig zu ersehen sein, dass diese das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.