Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) und dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) über die Planfeststellungen für die L 2310 neu / St 2315 Verlegung bei Collenberg (Ortsteil Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke im Zuge der Landesstraße L 2310 neu auf baden-württembergischer und der Staatsstraße St 2315 auf bayerischer Seite (Landesstraße 2310 neu / VNK 6221 004 neu NNK 6621 005 neu Station 0+000 bis 0+156, St 2315 / Abschnitt 100 / Station 0,0 bis 1,0) und für den Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim – Kreuzwertheim im Zuge der Kreisstraße MSP 32 auf bayerischer und der L 2310 auf baden-württembergischer Seite (ASB-Nr. 6223 910/521) (MSP 32 / Abschnitt 100 / Station 152 bis Station 0 (Netzknoten 6223039 (Landesgrenze)), Landesstraße L 2310 von Station 0 bis Station 320)
StVL2310St2315BWBayArt 3 Schlussbestimmungen
Stand: 25.08.2026
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen sobald wie möglich ausgetauscht werden. Der Austausch erfolgt durch Zusendung der Ratifikationsurkunde an den Vertragspartner. Dieser Staatsvertrag tritt am ersten des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.