Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) und dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) über die Planfeststellungen für die L 2310 neu / St 2315 Verlegung bei Collenberg (Ortsteil Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke im Zuge der Landesstraße L 2310 neu auf baden-württembergischer und der Staatsstraße St 2315 auf bayerischer Seite (Landesstraße 2310 neu / VNK 6221 004 neu NNK 6621 005 neu Station 0+000 bis 0+156, St 2315 / Abschnitt 100 / Station 0,0 bis 1,0) und für den Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim – Kreuzwertheim im Zuge der Kreisstraße MSP 32 auf bayerischer und der L 2310 auf baden-württembergischer Seite (ASB-Nr. 6223 910/521) (MSP 32 / Abschnitt 100 / Station 152 bis Station 0 (Netzknoten 6223039 (Landesgrenze)), Landesstraße L 2310 von Station 0 bis Station 320)

StVL2310St2315BWBay

Art 1 Gegenstand des Staatsvertrags

Stand: 25.08.2026

Bayern

1. Gegenstand des Staatsvertrags sind die Planfeststellungen für die Verlegung L 2310/St 2315 bei Collenberg (Ortsteil Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke einschließlich der Streckenanpassungen, -umstufungen und der Baubehelfe und für den Ersatzneubau der Mainbrücke Wertheim-Kreuzwertheim.

2. Regelungen über die Planung, den Grunderwerb, die Durchführung des Neubaus/Ersatzneubaus, die Straßenbeleuchtung, die Aufteilung der Kosten für Planung und Ausführung des Vorhabens, den Baulastübergang nach Fertigstellung der Maßnahme sowie die zukünftige Erhaltung und Unterhaltung der jeweiligen Streckenabschnitte und der Bauwerke bleiben den

a. zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, der Gemeinde Collenberg und der Stadt Freudenberg (alte Mainbrücke in der Gemeinde/Stadt Collenberg/Freudenberg) sowie einem

b. zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Landkreis Main-Spessart, dem Main-Tauber-Kreis, der Stadt Wertheim und dem Markt Kreuzwertheim (Mainbrücke im Markt Kreuzwertheim/Stadt Wertheim)

abzuschließenden Verwaltungsabkommen Vorbehalten. Kreuzungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Baukosten und dem Vorteilsausgleich, bleiben Kreuzungsvereinbarungen zwischen den Baulastträgern der Straßen und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Vorbehalten.

3. Die bereits bestehenden Planungsvereinbarungen zwischen dem Freistaat Bayern (Staatsbauverwaltung), dem Land Baden-Württemberg und dem Landkreis Main-Spessart für den Ersatzneubau der Mainbrücke Wertheim – Kreuzwertheim vom 27. März 2018, vom 18. Mai 2018 und vom 2. Oktober 2018 bleiben unberührt.

Art 2