Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg über die Ausnützung der Wasserkräfte der Iller
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Stand: 25.08.2026
Zur Urkunde dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung der Siegel eigenhändig unterzeichnet.
So geschehen in Ulm am vierten Juni eintausend neunhundert und siebzehn.