Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg über die Ausnützung der Wasserkräfte der Iller

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Art III

Stand: 25.08.2026

Bayern

Dieser Vertrag nebst dem angefügten Plan und Schlußprotokoll soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in München ausgetauscht werden.

Mit dem Tage der Ratifikation tritt der Staatsvertrag in Kraft.

Die beiderseitigen Regierungen werden für seine Bekanntgabe und Ausführung Sorge tragen.

Art II