Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg über die Ausnützung der Wasserkräfte der Iller
StVIllerWasKNutzStVBayWuerttArt III
Stand: 25.08.2026
Dieser Vertrag nebst dem angefügten Plan und Schlußprotokoll soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in München ausgetauscht werden.
Mit dem Tage der Ratifikation tritt der Staatsvertrag in Kraft.
Die beiderseitigen Regierungen werden für seine Bekanntgabe und Ausführung Sorge tragen.