Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal
StVEKKStVArt 5
Stand: 25.08.2026
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Die Ratifikationsurkunden werden bei der französischen Regierung hinterlegt.