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Art 5 StVEKKStV (Bayern)

Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Die Ratifikationsurkunden werden bei der französischen Regierung hinterlegt.