Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bayern e.V.

StVBayVertrSintiRoma

Art 8 Auslegung, Evaluation und Anpassung des Vertrags

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVBayVertrSintiRoma/8#abs-1 (1) Der Freistaat und der Landesverband werden eine in Zukunft zwischen ihnen möglicherweise entstehende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrags auf freundschaftliche Weise ausräumen. Solche Meinungsverschiedenheiten sollen im Rahmen der Ständigen Arbeitsgruppe (Art. 1 Abs. 3 Satz 1) diskutiert werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVBayVertrSintiRoma/8#abs-2 (2) Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass der Vertrag auf der Grundlage der derzeitigen Verhältnisse geschlossen wird. Sie stimmen überein, den Vertrag nach Ablauf von jeweils fünf Jahren nach Inkrafttreten, nächstmalig nach Ablauf des 31. Dezember 2027, zu überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassung an die geänderten Verhältnisse in freundschaftlicher Weise vorzunehmen.

Art 7 Art 9