Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bayern e.V.
StVBayVertrSintiRomaArt 7 Ausschluss sonstiger Leistungen
Stand: 25.08.2026
Der Landesverband wird über die nach Art. 6 gewährten Leistungen hinaus keine weiteren finanziellen Forderungen an den Freistaat herantragen. Unberührt bleiben Leistungen, die nach Maßgabe der allgemein geltenden Gesetze, aufgrund von Vereinbarungen mit dem Bund und den Ländern oder im Rahmen einer gesondert vereinbarten Zusammenarbeit an Projekten gewährt werden.