Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet des Marktes Altusried – Ferienpark Allgäu

StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk

Art 5 [Kündigung]

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk/5#abs-1 (1) Dieses Verwaltungsabkommen kann von jedem der vertragsschließenden Teile jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk/5#abs-2 (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Art 4 Art 6